Der Stadtrat diskutierte intensiv zum Thema Hebesätze für die Grundsteuer

Zur vorletzten Stadtratssitzung in diesem Jahr Ende November wurden zwei Satzungen für die Stadt auf den Weg gebracht. Der Stadtrat beschloss nach Einarbeitung von Hinweisen der Kommunalaufsicht die Sondernutzungssatzung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sowie die Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit zugewiesenen Aufgaben und Funktionen, die ebenfalls mit Beginn des neuen Jahres gelten soll.

Im nichtöffentlichen Teil wurden mehrere Vergabebeschlüsse gefasst, so zu den nächsten Bauaufträgen im Umbau der Praetoriusschule sowie zur Auftragsvergabe für den Ausbau der Oberen Lohfeldstraße in Mihla. Hier soll je nach Witterung schon im Januar 2025 begonnen werden.

Schwerpunkt der Stadtratssitzung war jedoch wie in allem Kommunen in diesen Tagen die Diskussion zu den Hebesätzen für die Steuern, hier die Grundsteuern und die Gewerbesteuer, die Haupteinnahmequellen der Stadt. Obwohl zwischen den Fraktionen im Stadtrat darüber Konsens herrschte, die Bürger nicht unnötig zusätzlich zu belasten und alle Einsparungsmöglichkeiten zu nutzen, unterschieden sich die Vorstellungen, wie das genau zu erreichen sei, doch sehr. So gab es nach einer emotionalen Diskussion bereits in der vorhergehenden Sitzung schließlich drei Beschlussvorlagen im Stadtrat, über die zu diskutieren und abzustimmen war.

Die Vorschläge reichten vom Entwurf der SPD, die Sache erneut in den Hauptausschuss zu verweisen über das Anliegen der AfD, die Sätze gar nicht zu verändern und die Anpassung erst nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzunehmen bis zum Antrag des Stadtrates Uwe Lüttge, dem sich die Stadträte der UWG und der CDU anschlossen und der mit Mehrheit angenommen wurde. Damit ist jetzt festgelegt, dass der Satz der Gewerbesteuer zunächst auf der bisherigen Höhe von 395% verbleibt und erst im Rahmen der Erarbeitung des neuen Haushaltes im März 2025 endgültig festgesetzt wird. Die Grundsteuer wird moderat auf 412% angehoben und soll im nächsten Jahr nicht noch einmal verändert werden.

Durch die Festlegung der Grundsteuer auf diesen neuen Hebesatz wird gewährleistet, dass sich die Höhe der Einnahmen der Grundsteuer insgesamt für die Stadt im kommenden Jahr nicht verändert. Eine Erhöhung der Grundsteuern für einzelne Grundstück kann dadurch leider nicht vermieden werden. So werden größere Grundstücke durch das Gesetz teilweise erheblich entlastet und damit automatisch die kleineren belastet. Der Stadtrat hat keine Möglichkeit, diese neuen rechtlichen Vorgaben nicht umzusetzen.

– Amt Creuzburg –

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